ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
Datenschutz
Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und verwenden sie ausschließlich für die Erfüllung unserer Leistung. Wir gewährleisten die Einhaltung der DSGVO.
Für mehr Infos zum Datenschutz siehe Datenschutz.
Schweigepflicht
Als ErgotherapeutInnen unterliegen wir im Rahmen unserer Tätigkeit einer strengen Vertraulichkeits- und Verschwiegenheitspflicht. Der/Die KlientIn oder sein/e gesetzliche/r VertreterIn kann den/die TherapeutIn von dieser Verpflichtung entbinden.
Meldepflicht
Der/Die KlientIn bzw. Erziehungsberechtigte ist verpflichtet bestehende Infektionskrankheiten (wie bspw. Hepatitis, Herpes Zoster, HIV, RMSA, o.ä.) dem/der TherapeutIn zu melden.
Anmeldung & Therapie
-
Eine Anmeldung zur Therapie erfolgt in erster Linie über unser Anmeldeformular. Solltest du beim Ausfüllen Schwierigkeiten haben, ist eine Anmeldung telefonisch oder per Mail möglich.
-
Die Therapie findet in der Regel wöchentlich zu einem fixen Termin statt.
-
Für die Ergotherapie wird eine Überweisung vom Kinderarzt oder Hausarzt benötigt.
-
Die Therapie erfolgt nach anerkannten fachlichen und therapeutischen Standards.
-
Bei einer Anmeldung zur Therapie wird automatisch den AGB zugestimmt.
Verrechnung der Therapieeinheiten
-
Die Bezahlung erfolgt am Ende jeder Einheit vor Ort per Kartenzahlung.
-
Nach der 10. Einheit erhalten Sie eine Sammelhonorarnote.
-
Kosten Ergotherapie Diagnostik: 120€ / Einheit
-
Kosten Ergotherapie Einzeltherapie 110€ / Einheit
Da wir eine Wahltherapie-Praxis sind:
-
Die Kosten werden zunächst privat bezahlt.
-
Die Sammelhonorarnote kann anschließend bei Ihrer Krankenkasse eingereicht werden, um eine anteilige Rückerstattung zu erhalten.
Terminabsagen & Nichterscheinen
-
Terminabsagen bitte ausschließlich per SMS, da telefonische Anrufe uns nicht jederzeit erreichen.
-
Nicht entgegengenommene Anrufe können nicht als fristgerechte Terminabsage akzeptiert werden.
-
Bei Absagen bis spätestens 48 Stunden vor dem Termin entstehen keine Kosten.
-
Bei Absagen bis spätestens 24 Stunden vor dem Termin wird die Hälfte des Honorars als Ausfallhonorar verrechnet.
-
Bei späteren Absagen oder Nichterscheinen wird der Gesamtbetrag des Honorars als Ausfallhonorar verrechnet.
-
Ein Ausfallhonorar kann nicht bei der Krankenkasse eingereicht werden.
Ausnahme:
Wenn das Therapiekind selbst nachweislich krank ist und Sie innerhalb von 14 Tagen eine ärztliche Bestätigung vorlegen, wird kein Ausfallhonorar verrechnet. Vorausgesetzt der Termin wird abgesagt.
Haftungsausschluss
Die Behandlung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen. Eine Haftung für Schäden, die nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Praxis beruhen, ist ausgeschlossen. Für Schäden, die durch unvollständige oder unzutreffende Angaben seitens des Patienten entstehen, wird keine Haftung übernommen.
